FAQ

FRAGEN + ANTWORTEN

Hier erhältst du Antworten auf häufig gestellten Fragen. Klicke einfach auf die jeweilige Frage, um dir die Antwort anzeigen zu lassen.  Weitere Informationen zu unseren Verordnungen und Regeln findest du in der Plärrerverordnung.

Hast du dennoch eine Frage, auf die du keine Antwort findest? Dann schreibe uns bitte einfach über unser Kontaktformular.

Wie sind die Öffnungszeiten des Plärrers?

Der Plärrer hat Wochentags (Montag-Donnerstag) von 12:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet und am Freitag von 12:00 bis 23:30 Uhr. Am Samstag ist das Volksfest von 10:30 bis 23:30 Uhr offen und Sonntags/Feiertags von 10:30 bis 23:00 Uhr.

Wo kann ich einen Tisch reservieren?

Tische können direkt bei den Zeltbetreibern reserviert werden. Siehe Rubrik Zelte.

Wo werden Fundsachen abgegeben?

Bei verlorenen Gegenständen am besten bei den Fahrgeschäften nachfragen, falls man weiß, wann und wo der Verlust eingetreten ist. Jeden Abend werden alle Fundsachen im Fundbüro bei der Polizeiwache an der Schwimmschulstraße abgegeben.

Wann ist Kindertag?

Kindertag ist immer mittwochs.

Wann ist Feuerwerk?

Feuerwerk ist immer freitags um 21:45 Uhr.

Sanitäreinrichtungen

Unsere Sanitäreinrichtungen befinden sich in großer Anzahl verteilt auf dem gesamten Plärrergelände. Die genauen Standorte findest du auf unserem Übersichtsplan.

Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen sind zu finden beim Festzelt Binswanger und beim Festzelt Schaller.

Eine Neuheit ist die „Toilette für Alle“, in welcher Menschen mit komplexer Behinderung auch auf einer in der Höhe verstellbaren Liege versorgt werden können. Diese Sanitäreinrichtung findest du gegenüber dem Almdorf.

Ist der Plärrer barrierefrei?

Der Augsburger Plärrer unternimmt umfassende Maßnahmen, die einen barrierefreien Zutritt und Aufenthalt auf dem Volksfest ermöglichen. Darunter fallen zugängliche Wege, die breit genug sind und Rampen oder Absenkungen haben. Außerdem befinden sich auf dem Plärrergelände in regelmäßigen Abständen auch Sitzgelegenheiten, auf denen die Besucher sich hinsetzen können. Weitere Maßnahmen sind rollstuhlgerechte Toiletten, der einfache Zugang zu den Zelten mittels Rampen und spezielle Einstiegsmöglichkeiten und barrierefreie Sitze bei Fahrgeschäften.

Behindertenparkplätze befinden sich am Plärrer-Gelände bei der Polizei-Wache (Schwimmschulstraße).

Darf man Haustiere mitnehmen?

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

Wie lange dürfen Minderjährige am Abend bleiben?

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist die Anwesenheit auf dem Festgelände ab 20:00 Uhr nicht gestattet.

In Begleitung eines Sorgeberechtigten dürfen …
… Jugendliche von 14-16 Jahren bis 22 Uhr bleiben.
… Jugendliche von 16-18 Jahren bis 24 Uhr bleiben.

Der „Muttizettel“ (Erziehungsbeauftragung gem. JuSchG) wird auf dem gesamten Plärrer-Gelände nicht anerkannt.

Zutritt zu den Bierzelten (ab 17 Uhr)

  • Festzelt Schaller: ab 18 Jahren
  • Binswanger Zelt: ab 16 Jahren

Gibt es Parkplätze in der Nähe?

Es gibt eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen am Plärrer Gelände. An stark frequentierten Tagen raten wir jedoch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, welche direkt am Haupteingang halten. Mehr Info findest du auf der Seite Anfahrt.

Behindertenparkplätze befinden sich am Plärrer-Gelände bei der Polizei-Wache (Schwimmschulstraße).

Was muss ich bei der Zugangskontrolle beachten?

Alle Eingänge werden von Security-Personal überwacht, welche Eingangskontrollen mit Taschenkontrollen durchführen. Bitte verzichte deshalb auf große Taschen und Rucksäcke.

Alkoholhaltige Getränke dürfen auf dem Festplatz nicht mitgebracht werden.

Der Konsum von Rauschmitteln, wie harten Drogen und Cannabis, ist auf dem Gelände untersagt.

Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen aller Art, insbesondere von Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen, Sprühbehältern mit schädlichem Inhalt, ätzenden oder färbenden Substanzen sowie Feuerwerkskörpern, ist nicht erlaubt.

Der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art auf dem Festplatz ist während des Volksfestbetriebs grundsätzlich verboten.

Dies gilt auch für:

  • Fahrräder, die geschoben werden
  • Rollende Geräte wie Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Rollschuhe
  • Bollerwagen
  • Rutscher-/ Tretfahrzeuge für Kinder (Dreiräder, Bobby Cars, Roller, Kinderfahrräder, Laufräder o. Ä.)

Die Nutzung von Kinderwägen, Fahrrad-Kinderanhängern und Fahrzeugen, die der Fortbewegung von Menschen mit Einschränkungen dienen (z. B. Rollstühle), ist zugelassen. Elektromobile sind bedingt zugelassen, sofern die nutzende Person sich gar nicht anders fortbewegen kann).

Kann ich am Plärrer Geld abheben?

Ja, am Plärrer kann Geld abgehoben werden. Auf dem Gelände sind insgesamt sechs EC-Automaten. Die genauen Standorte kannst du dem Lageplan entnehmen.

Verhaltensregeln für Volksfestbesucher

  • Auf dem Festplatz hat sich jeder so zu verhalten, dass andere Besucher  nicht gefährdet oder belästigt werden und der Betrieb der Veranstaltung nicht gestört wird.
  • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf dem Festplatz ab 20:00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person gestattet
  • Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten ist verboten
  • Der Aufenthalt auf dem Festplatz ist von 24:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt

VIELEN DANK!

Wie jedes Jahr freuen wir uns sehr darauf, Jung und Alt auf dem Osterplärrer wieder begrüßen zu dürfen.