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FAQ
FRAGEN + ANTWORTEN
Wann eröffnet der Plärrer?
Die Eröffnung ist am 25. August. Ab 10:30 Uhr starten die Fahrgeschäfte und Stände, um 17:00 Uhr ist offizieller Bieranstich.
Wie sind die Öffnungszeiten des Plärrers?
Der Plärrer hat Wochentags (Montag-Donnerstag) von 12:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet und am Freitag von 12:00 bis 23:30 Uhr. Am Samstag ist das Volksfest von 10:30 bis 23:30 Uhr offen und Sonntags/Feiertags von 10:30 bis 23:00 Uhr.
Wo kann ich einen Tisch reservieren?
Tische können direkt bei den Zeltbetreibern reserviert werden. Siehe Rubrik Zelte.
Wo werden Fundsachen abgegeben?
Bei verlorenen Gegenständen am besten bei den Fahrgeschäften nachfragen, falls man weiß, wann und wo der Verlust eingetreten ist. Jeden Abend werden alle Fundsachen bei der Polizeiwache an der Schwimmschulstraße abgegeben.
Wann ist Kindertag?
Kindertag ist immer mittwochs.
Wann ist Feuerwerk?
Feuerwerk ist immer freitags um 21:45 Uhr.
Gibt es Corona-Auflagen?
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Corona Auflagen für das Plärrer Gelände und die Zelte. Sollte die Regierung erneut Auflagen bestimmen, werden wir diese auf der Homepage veröffentlichen.
Darf man Haustiere mitnehmen?
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
Wie lange dürfen Minderjährige am Abend bleiben?
In Begleitung eines Sorgeberechtigten dürfen …
… Jugendliche von 14-16 Jahren bis 22 Uhr bleiben.
… Jugendliche von 16-18 Jahren bis 24 Uhr bleiben.
Gibt es Parkplätze in der Nähe?
Es gibt eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen am Plärrer Gelände. An stark frequentierten Tagen raten wir Ihnen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, welche direkt am Haupteingang halten. Mehr Info finden Sie auf der Seite Anfahrt.
Was muss ich bei der Zugangskontrolle beachten?
Alle Eingänge werden von Security-Personal überwacht, welche Eingangskontrollen mit Taschenkontrollen durchführen. Bitte verzichten Sie deshalb auf große Taschen und Rucksäcke.
Alkoholhaltige Getränke dürfen auf dem Festplatz nicht mitgebracht werden.
Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere von Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen, Sprühbehältern mit schädlichem Inhalt, ätzenden oder färbenden Substanzen sowie Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt.
Der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art auf dem Festplatz ist während des Volksfestbetriebs grundsätzlich verboten.
Dies gilt auch für:
- Fahrräder, die geschoben werden
- Rollende Geräte wie Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Rollschuhe
- Bollerwagen
- Rutscher-/ Tretfahrzeuge für Kinder (Dreiräder, Bobby Cars, Roller, Kinderfahrräder, Laufräder o.Ä.)
Krankenfahrstühle und Kinderwagen sind hier ausgenommen und ausdrücklich erlaubt.
Verhaltensregeln für Volksfestbesucher
- Auf dem Festplatz hat sich jeder so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gefährdet oder belästigt werden und der Betrieb der Veranstaltung nicht gestört wird.
- Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf dem Festplatz ab 20:00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person gestattet
- Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten ist verboten
- Der Aufenthalt auf dem Festplatz ist von 24:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt