Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen für den Zutritt zum Plärrer-Gelände. Einen vollständigen Überblick aller Verordnungen und Regeln finden Sie in der Plärrerverordnung.
Haben Sie dennoch eine Frage, auf die Sie keine Antwort finden? Dann schreiben Sie uns bitte einfach über unser Kontaktformular.
WAS DARF NICHT AUF DEM PLÄRRERGELÄNDE MITGEFÜHRT WERDEN?
Bitte verzichten Sie auf große Taschen und Rucksäcke
Alkoholhaltige Getränke dürfen auf dem Festplatz nicht mitgebracht werden.
Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere von Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen, Sprühbehältern mit schädlichem Inhalt, ätzenden oder färbenden Substanzen sowie Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt.
Haustiere müssen leider auch zu Hause bleiben.
Verkehr mit Fahrzeugen aller Art (Ausnahmen: Kinderwägen und Fahrzeugen, die der Fortbewegung von Behinderten dienen wie z. b. Rollstühle)
Zudem werden alle Eingänge von Security-Personal überwacht, welche Eingangskontrollen mit Taschenkontrollen durchführen.
Wo befinden sich die Sanitäreinrichtungen?
Unsere Sanitäreinrichtungen befinden in großer Anzahl verteilt auf dem gesamten Plärrergelände. Die genauen Standorte finden Sie auf unserem Übersichtsplan.
Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen sind zu finden beim Festzelt Binswanger und beim Festzelt Schaller.
Eine Neuheit ist die „Toilette für Alle“ in welcher Menschen mit komplexer Behinderung auch auf einer in der Höhe verstellbaren Liege versorgt werden können. Diese Sanitäreinrichtung finden Sie gegenüber dem Almdorf.
Ist der Plärrer barrierefrei?
Der Augsburger Plärrer unternimmt umfassende Maßnahmen, die einen barrierefreien Zutritt und Aufenthalt auf dem Volksfest ermöglichen.
Darunter fallen zugängliche Wege, die breit genug sind und Rampen oder Absenkungen haben. Außerdem befinden sich auf dem Plärrergelände in regelmäßigen Abständen auch Sitzgelegenheiten, auf denen die Besucher sich hinsetzen können.
Weitere Maßnahmen sind rollstuhlgerechte Toiletten, der einfache Zugang zu den Zelten mittels Rampen und spezielle Einstiegsmöglichkeiten und barrierefreie Sitze bei Fahrgeschäften.
WIE LANGE DÜRFEN MINDERJÄHRIGE AM ABEND BLEIBEN?
In Begleitung eines Sorgeberechtigten dürfen …
… Jugendliche von 14-16 Jahren bis 22 Uhr bleiben.
… Jugendliche von 16-18 Jahren bis 24 Uhr bleiben.
WELCHE ALLGEMEINEN VERHALTENSREGELN GELTEN?
Auf dem Festplatz hat sich jeder so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gefährdet oder belästigt werden und der Betrieb der Veranstaltung nicht gestört wird.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf dem Festplatz ab 20:00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person gestattet.
Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten ist verboten.
Der Aufenthalt auf dem Festplatz ist von 24:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt. Der Plärrer hat wochentags (Montag-Donnerstag) von 12:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet und am Freitag von 12:00 bis 23:30 Uhr. Am Samstag ist das Volksfest von 10:30 bis 23:30 Uhr offen und Sonntags/Feiertags von 10:30 bis 23:00 Uhr.